Schutzbekleidung für Schweißen und verwandte Verfahren gemäß EN ISO 11611 schützt den Träger vor kleinen Metallspritzern, kurzzeitigem Kontakt mit Flammen und Strahlungswärme aus dem Lichtbogen. Die Bekleidung kann geeignet sein für Personen beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, bei denen die gleiche Art und die gleichen Gefahren auftreten. Die Schutzwirkung wird erzielt durch ein flammhemmendes Gewebe in Verbindung mit bestimmten Verarbeitungsmerkmalen, die durch die EN ISO 11611 definiert werden. Ein Prüfkriterium zur Einstufung als Schweißerschutzbekleidung ist die begrenzte Flammenausbreitung. Dabei wird das Brennverhalten des Gewebes nach dem Auftreffen einer kleinen vertikalen Flamme beurteilt.
Prüfgrundlage bildet die EN ISO 15025 (ehemals DIN EN 532), danach darf:
- keine Probe zu den Ober- oder Seitenkanten weiterbrennen
- keine Probe Lochbildung größer 5x5 mm² aufweisen
- keine Probe brennendes oder schmelzendes Abtropfen aufweisen
- der Mittelwert der Nachbrennzeit darf höchstens 2 Sekunden betragen
- der Mittelwert der Nachglühzeit darf höchstens 2 Sekunden betragen
Aufteilung der Schutzbekleidung in zwei Klassen
Klasse 1 (niedriger): Schutz gegen weniger riskante Schweißarbeiten, sowie Situationen mit einer geringeren Anzahl Schweißspritzern und geringerer Strahlungshitze; mindestens 15 Tropfen geschmolzenes Metall und Wärmedurchgangsindex RHTI 24 ≥ 7 s
Klasse 2 (höher): Schutz gegen riskantere Schweißarbeiten, sowie Situationen mit vielen Schweißspritzern und hoher Strahlungshitze; mindestens 25 Tropfen geschmolzenes Metall und Wärmedurchgangsindex RHTI 24 ≥ 16 s
Die Tests zur Flammausbreitung können nach zwei verschiedenen Verfahren durchgeführt werden – es besteht auch die Möglichkeit, beide Varianten zu prüfen (A1+A2).
Verfahren A – Oberflächenbeflammung: Die Flamme wird mittig an der entnommenen Probe angesetzt.
Verfahren B – Kantenbeflammung: Die Flamme wird am unteren Rand der entnommenen Probe angesetzt.