Wie wähle ich die richtige Maske?

Die richtige Auswahl von Atemschutzgeräten ist essentiell für den Schutz des Trägers und bedarf größter Sorgfalt.

Um die richtige filtrierende Atemschutzmaske auszuwählen, beachten Sie bitte unbedingt jeden einzelnen der folgenden Punkte:

  1. Die Art, Beschaffenheit und Konzentration der Gefahrstoffe müssen ermittelt werden beziehungswese bereits bekannt sein. Hierbei muss die CAS-Nummer beachtet werden.
    CAS ist die Abkürzung für den englischen Begriff "Chemical Abstracts Service", die CAS-Nummer (auch CAS-Registrierungsnummer und CAS-Registernummer) ist ein internationaler Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe. Jedem in der CAS-Datenbank registrierten chemischen Stoff (betrifft auch Biosequenzen, Legierungen, Polymere) ist eine eindeutige CAS-Nummer zugeordnet.
  2. Welche Arbeitsplatzgrenzwerte gelten für die vorhandenen Gefahrstoffe?
  3. Die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz müssen ermittelt werden beziehungsweise bereits bekannt sein. Die Messung kann z.B. durch die Berufsgenossenschaft erfolgen.
  4. Es muss ausreichend Sauerstoff in der Umgebung vorhanden sein (bitte beachten Sie die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, in Deutschland sind mind. 17 Vol % vorgegeben).
  5. Welchen Zustand weisen die Gefahrstoffe auf: gasförmig, partikelförmig oder als Gemisch?
  6. Welche Warneigenschaften besitzen die Gefahrstoffe (Geruch, Geschmack, etc.)?
  7. Welche zusätzliche persönliche Schutzausrüstung ist notwendig (z. B. Schutzbrillen, Chemikalienschutzanzüge, Handschuhe)? Falls weitere PSA benötigt wird, sollte diese aufeinander abgestimmt werden. Die uvex Atemschutzmasken eignen sich besonders gut für die Kombination mit den uvex Schutzbrillen. Eine Auswahlhilfe finden Sie hier.

Nach Berücksichtigung dieser sieben Punkte muss der benötigte nominelle Schutzfaktor (NPF) mit Hilfe der folgenden Formel ermittelt werden:

Nomineller Schutzfaktor (NPF) = Schadstoffkonzentration / AGW

Nach der Ermittlung des NPF kann dann die passende Maske ausgewählt werden:

  • FFP1-Masken für bis zu maximal 4-fachen Schutzfaktor
  • FFP2-Masken für bis zu maximal 10-fachen Schutzfaktor
  • FFP3-Masken für bis zu maximal 30-fachen Schutzfaktor

Wir empfehlen, Masken mit „NR“-Kennzeichnung (NR = nicht wiederverwendbar) für max. 8 Stunden einzusetzen. Masken mit „R“-Kennzeichnung (R = wiederverwendbar für ein zweite Arbeitsschicht) können bis zu 24 Stunden eingesetzt werden, sollten aber nach jedem Einsatz gereinigt werden. Eine Maske sollte ausgetauscht werden, wenn sich der Atemwiderstand spürbar erhöht.

Atemschutzgeräte sind bei Personen mit Bärten, Kotletten oder tiefen Narben im Bereich der Dichtlinien ungeeignet, da kein Dichtsitz erreicht werden kann. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten für eine individuelle Lösung.

Wird für den Arbeitsplatz eine Halbmaske mit Gasfiltern benötigt, bieten die uvex Atemschutzmodelle keinen aus reichenden Schutz.

Weitere Infos zu Atemschutzmasken finden Sie in unseren FAQs zu Atemschutz.

*AGW = Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bis zu der keine Schädigungen (chronisch oder akut) zu erwarten sind, wenn Beschäftigte dort an fünf Tagen der Woche jeweils acht Stunden arbeiten. Der AGW löst die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) sowie die technische Richtkonzentration (TKR) ab – solange diesen beiden Werte jedoch noch nicht vollständig im AGW berücksichtigt werden, können sie übergangsweise noch für die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen werden.

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